-
Präsidium
Gemäß § 16 Landeshochschulgesetz (LHG) verantwortet das Präsidium der DHBW die operative Leitung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
-
Aufsichtsrat
Gemäß § 20 Landeshochschulgesetz trägt der Aufsichtsrat Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der DHBW dienen.
-
Senat
Gemäß § 19 des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 3. HRÄG) entscheidet der Senat in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung, und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind.
-
Kommission für Qualitätssicherung
Die QSK berät als zentrales, studienbereichsübergreifendes Gremium die Organe der DHBW und Studienakademien in Fragen der Qualität des Studiums und der Ausbildung (vgl. § 20 a, Abs. 1 LHG).
-
Fachkommissionen
Die Fachkommissionen sind verantwortlich für die hochschulweiten fachlichen Angelegenheiten der Studienbereiche. Ihre Empfehlungen dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität des Studiums und der Lehre sowie der Etablierung hochschulweit einheitlicher Standards.