Zulassungsvoraussetzungen für ein duales Studium
Allgemeine Hochschulreife oder passende fachgebundene Hochschulreife
Verfügst du über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife, kannst du dich direkt bei einem Dualen Partner bewerben.
Fachhochschulreife oder nicht passende fachgebundene Hochschulreife
Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife, deren Fachrichtung nicht dem angestrebten Studiengang entspricht sowie Studieninteressierte mit Fachhochschulreife, können gemäß § 58 (2) Nr. 4 LHG die sogenannte Deltaprüfung absolvieren, um die Berechtigung für ein Studium an der DHBW zu erwerben.
Bitte beachten: Die Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife muss nach dem Schulgesetz von Baden-Württemberg anerkannt sein, d.h. auch in Baden-Württemberg zu einem Studium berechtigen. Sollte die Anerkennung in Baden-Württemberg aus Ihrem Zeugnis oder den dem Zeugnis zugrundeliegenden Verordnungen nicht hervorgehen, können Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden, um prüfen zu lassen, ob Ihr Zeugnis auch in Baden-Württemberg zu einem Studium berechtigt.
Berufliche Qualifikation mit Aufstiegsfortbildung
Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt, erlangen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis einer beruflichen Fortbildung.
- Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch. Hierfür kann ein direkt bei der Studienberatung des Wunsch-Standorts ein Beratungstermin vereinbart werden.
Erfüllst du die oben genannten Voraussetzungen, musst du keine Eignungsprüfung ablegen und kannst dich direkt für einen Studienplatz bei einem Dualen Partner bewerben.
Berufliche Qualifikation ohne Aufstiegsfortbildung
Beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung können die Berechtigung für ein Studium an der DHBW - in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang - erwerben.
Voraussetzungen hierfür sind:
- eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich,
- eine dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende i.d.R. dreijährige Berufserfahrung,
- ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch, i.d.R. durchgeführt an einer Studienakademie der DHBW an einer Studienakademie der DHBW, sowie
- das Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 58 (2) Nr. 6 LHG.
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte wird einmal im Jahr zentral für alle Standorte der DHBW vom ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn koordiniert und durchgeführt.
Auf der Website des Testzentrums findest du alle Informationen zu Prüfungsterminen, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren, Gebühren, Prüfungsaufbau, Formularen und Satzungen.
Bildungsabschluss aus dem Ausland
Internationale Studieninteressierte finden alles Wichtige unter Informationen für Internationale Studieninteressierte.